Entscheidung über das Delisting
Der Nominierungsausschuss der NGM hat heute beschlossen, das Finanzinstrument Valour Terra (LUNA) SEK (ISIN: CH1114178804) per Tagesende vom Handel zu nehmen. Der Nominationsausschuss ist der Ansicht, dass das Instrument nicht mehr fair und ordnungsgemäss gehandelt werden kann, wodurch die Voraussetzungen für eine weitere Kotierung nicht mehr gegeben sind. Der am 11. Mai 2022 verhängte Handelsstopp wird von der NGM nicht vor der Dekotierung aufgehoben.
Und was ist jetzt?
Das Finanzinstrument existiert weiterhin, aber es wird nicht mehr zum Handel bei NGM zugelassen.
Folglich wird es nicht möglich sein, das Instrument über NGM zu handeln.
Der Gesamtwert der Basiswerte Terra (Luna), die allen emittierten Finanzinstrumenten zuzuordnen sind, betrug am 20. Mai 2022 um 13:31 Uhr etwa 27 USD. Umgerechnet in SEK entspricht dies derzeit etwa 0,00001388 SEK pro Wertpapier.
Wie geht es weiter?
Der Emittent Valour hat in seinem Basisprospekt darauf hingewiesen, dass der Emittent im Anschluss an die Einstellung der Börsennotierung eines Instruments von seiner Möglichkeit Gebrauch machen kann, eine Rücknahme vorzunehmen, den so genannten Emittenten-Call. Der Rückzahlungsbetrag hängt nach wie vor von der Entwicklung des Basiswerts Terra (Luna) ab und kann bis auf null SEK festgelegt werden.
Valour ist der Ansicht, dass es Gründe gibt, eine kürzere Zeitspanne abzuwarten, bevor der Emittent eine Entscheidung über die Durchführung einer Rückzahlung trifft. Ziel ist es, möglicherweise auf eine verlässlichere Grundlage zuzugreifen, um die Aussichten auf eine erfolgreiche Umstrukturierung des Basiswerts zu bewerten, und zwar in einem Umfang, der zu einem spürbar höheren Rückzahlungsbetrag führen könnte.
Da die Finanzinstrumente heute von der Börse genommen werden, können sie bis zum sechzigsten Tag nach dem Ende des Quartals, in dem das Delisting stattgefunden hat (d.h. nicht länger als bis Ende August 2022), auf einem Anlagesparkonto gehalten werden. Valour beabsichtigt daher, über die Rücknahme zu einem Zeitpunkt zu entscheiden, der die Durchführung der Rücknahme innerhalb dieses Zeitrahmens ermöglicht.
Wird es möglich sein, Beteiligungen vor einer Rücknahme zu veräußern?
Der Emittent prüft derzeit die Möglichkeit, Anlegern, die sich selbst zu einem früheren Zeitpunkt von ihren Beteiligungen trennen möchten, den Rückkauf der Finanzinstrumente zum jeweiligen Marktwert anzubieten. Dies setzt jedoch voraus, dass die Transaktionen effektiv abgewickelt werden können. Valour beabsichtigt daher, in Kürze mit aktualisierten Informationen zurückzukommen.